Anglerheim

Der Mittelpunkt unseres Vereins

Unser Anglerheim befindet sich im Erbacher Weg in Waldalgesheim und ist seit vielen Jahren die Heimat unseres Vereins.

In den Jahren 1989 bis 1992 wurde das Anglerheim in beeindruckender Eigenleistung durch unsere Vereinsmitglieder errichtet. Mit viel Engagement, handwerklichem Geschick und zahlreichen freiwilligen Arbeitsstunden entstand ein Vereinsheim, das uns bis heute als Treffpunkt, Veranstaltungsort und Mittelpunkt unseres Vereinslebens dient.

Das Anglerheim erstreckt sich über zwei Stockwerke und bietet sowohl für unsere Mitglieder als auch für Veranstaltungen eine vielseitige Ausstattung.

Erdgeschoss

Im Erdgeschoss befinden sich:

  • ein großer Wirtschaftsraum für Veranstaltungen und geselliges Beisammensein
  • ein Ausschank mit Theke
  • eine Küche mit moderner Industrieküchenausstattung
  • eine barrierefreie Seniorentoilette
  • eine überdachte Terrasse im Außenbereich
  • eine großzügige Rasenfläche

1. Obergeschoss

Im Obergeschoss stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Herren-Toiletten
  • Damen-Toiletten
  • Vorstandszimmer
  • Geschäftszimmer

Auch bei der Energieversorgung setzen wir auf eine zukunftsorientierte Lösung. Die Heizungsanlage ist an das Fernwärmenetz der EDG angeschlossen. Zusätzlich befindet sich auf dem Dach eine Solaranlage mit Südausrichtung, die dazu beiträgt, unseren Strombedarf zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Vereinsbetrieb zu leisten.

Unser Anglerheim ist damit weit mehr als nur ein Gebäude: Es ist ein Ort der Begegnung, des Vereinslebens und der Gemeinschaft – und ein sichtbares Zeichen dafür, was durch den Zusammenhalt und das Engagement unserer Mitglieder entstehen kann.

Mieten Sie unser Anglerheim für Ihre Veranstaltung

Voll ausgestattete Küche

Unsere Küche verfügt über eine professionelle industrielle Ausstattung, die Ihnen die Zubereitung von Speisen für all Ihre Gäste spielend leicht macht und das Kochen zum Vergnügen macht.

Ausschanktheke mit Kühlung

Genießen Sie frische Getränke dank unserer integrierten Getränkekühlung in der Theke, die als Mittelpunkt im Wirtschaftsraum steht.

Großzügige Außenbereiche

Verbringen Sie schöne Stunden auf der überdachten Terrasse und dem angrenzenden Rasen, die perfekt für jede Veranstaltung im Freien geeignet sind.

Kurzer Einblick.

Gerne Zeigen wir Ihnen eine Auswahl an möglichen Gestaltungen unserer Räumlichkeiten für Ihre private Feier.

Ausstattung Anglerheim

Ausstattung

  • Voll ausgestattete Küche, unter anderem mit Industriespülmaschine, Gasherd, großem Backofen, Fritteuse und Kühlhaus. Zusätzlich stehen Menüteller, Kuchenteller, Tassen, Besteck und weiteres Küchenzubehör zur Verfügung.
  • Ausschankbereich mit fest eingebauter Theke, integrierter Weinkühlung, geräumigem Getränkekühlschrank und Industriegläserspülmaschine. Verschiedene Gläser, unter anderem Trinkgläser, Weizenbiergläser und Sektgläser, sind ebenfalls vorhanden.
  • Großer Gastraum der ehemaligen Gastwirtschaft, der ausreichend Platz für die Bestuhlung und Bewirtung der Gäste bietet.
  • Bierzeltgarnituren für die Nutzung im Außenbereich.
  • Weitere Ausstattung kann bei Bedarf und nach vorheriger Nachfrage aus unserem vorhandenen Vorrat zur Verfügung gestellt werden.
Gebühren für die Vermietung des Anglerheims

Gebühren für die Vermietung des Anglerheims 

Mietzeitraum Wochenende:

  • Übergabe freitags               17 Uhr
  • Samstag, Sonntag für Feiern (2 Tage)
  • Rückgabe Montags 17 Uhr

Gebühren:

  • Nichtmitglieder 250€
  • Mitglieder 125€
  • Jeder weitere Tag 30€
  • Kaution (in Bar) 150€

Bedingungen für die Nutzung und Vermietung des Anglerheims

Bedingungen für die Nutzung und Vermietung des Anglerheims

1. Haftung

  • Der Veranstalter stellt den Eigentümer im Rahmen seiner Haftung von Haftpflichtansprüchen seiner Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung sowie Dritter frei.
  • Der Veranstalter verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegenüber dem Eigentümer.
  • Unberührt bleibt die Haftung des Eigentümers für den sicheren Zustand des Gebäudes nach § 836 BGB.
  • Für Schäden, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter.

2. Ruhe und Ordnung

  • Der Veranstalter ist für die notwendige Ruhe und Ordnung während der Veranstaltung verantwortlich.
  • Eine Belästigung der umliegenden Anlieger im Erbacher Weg und der angrenzenden Straßen ist zu vermeiden.
  • Gemäß § 2 Lärmschutzverordnung ist es im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr verboten, Musikanlagen aller Art so zu betreiben, dass dadurch die Nachtruhe anderer gestört wird.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, alle weiteren geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen einzuhalten.

3. Umgang mit den Räumlichkeiten

Das Anglerheim wurde renoviert und die Innenbereiche wurden mit Rauputz versehen.

  • Das Einschlagen von Nägeln, Schrauben oder sonstigen Gegenständen in Wände, Decken oder andere Gebäudeteile ist ausdrücklich verboten.
  • Bei Nichtbeachtung haftet der Verursacher für die Kosten der erforderlichen Renovierung bzw. Reparatur durch Fachfirmen.

4. Reinigung und Müllentsorgung

  • Der Veranstalter ist für die vollständige Reinigung der in Anspruch genommenen Räumlichkeiten sowie des Außenbereichs verantwortlich.
  • Anfallender Müll ist vom Veranstalter selbst zu entsorgen bzw. abzufahren.
  • Reinigungsmittel werden nicht gestellt.
  • Nach der Veranstaltung sind alle genutzten Räume und Bereiche sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
  • Um auch für nachfolgende Vermietungen gute und saubere Voraussetzungen zu gewährleisten, ist der gesamte gemietete Bereich gründlich zu reinigen.
  • Bei Beauftragung einer Reinigungskraft ist vorher abzustimmen, wer für die Reinigung der jeweiligen Bereiche verantwortlich ist.

5. Übergabe und Kaution

  • Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche genutzten Räume ordnungsgemäß und sauber zu übergeben.
  • Etwaige Beanstandungen sind vom Veranstalter unverzüglich zu beseitigen.
  • Wird das Anglerheim nicht ordnungsgemäß bzw. nicht in dem vereinbarten Zustand verlassen, werden die dadurch entstehenden Kosten von der Kaution einbehalten bzw. dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.